Finanzordnung des Kampfsportverein Pulsnitz e.V.
(Beitragsordnung)
Für die Mitglieder des KSV Pulsnitz, besteht gemäß § 6 der Satzung des Vereins
folgende Beitragsordnung.
§ 1 Beitragskategorien
Die Mitglieder des Vereins werden für die Berechnung des Mitgliedsbeitrages in folgende Kategorien eingestuft.
– Kindergartenkinder (4-6 Jahre)
– Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre)
– Erwachsene (ab 18 Jahre)
– Passiver Mitglieder, Übungsleiter, Funktionäre
§ 2 Beitragshöhen
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird ab dem 01.01.2014 wie folgt erhoben
für:
-Kindergartenkinder 6€ / Monatlich
–Kinder und Jugendliche 8€ / Monatlich
–Erwachsene 8€ / Monatlich
–Aufnahmegebühren 5€ / einmalig
–Passive Mitglieder, Schiedsrichter, Übungsleiter, Funktionäre 40€ / jährlich
–GTA Kosten 5€ Prüfgebühr + 15€ Prüfmarke bei Prüfung ohne Anreise
–bei Prüfung mit Anreise + Fahrtkosten (Kilometerpauschale)
Alle weiteren Beträge die auf der Halbjahresrechnung erscheinen werden wie folgt abgeführt:
–6€ Mitgliedsbeitrag anteilig an den LSB (Landessportbund) u. BSB (Bezirkssportbund Bautzen)
–2,50€ Bearbeitungsgebühren bei Bargeldzahlung
–18€ Jahressichtmarke an den Judoverband Sachsen (Verlängert Gültigkeit der Ausweise, Versicherung, Teilnahmebedingung z.B. Wettkämpfe)
–12€ Prüfmarke je Prüfung
–Mahngebühren 2,50€
–Bei SEPA Rückbuchungen gehen Kosten zu Lasten des Verursachers.
Startgebühren werden bis auf weiteres vom Verein getragen.
§ 4 Beitragsminderungen
Jedes Mitglied kann schriftlich eine Beitragsminderung beim Vorstand des
KSV Pulsnitz e.V. beantragen.
Gründe hierfür sind:
– Bezug von Arbeitslosengeld 2
– Ableistung des Grundwehrdienstes oder des zivilen Ersatzdienstes
– Teilnahme an einer Ausbildung ohne finanzielle Vergütung
Über die Gewährung einer Beitragsermäßigung entscheidet der Vorstand in einfacher Mehrheit.
Die Beitragsermäßigung erfolgt frühestens ab dem Folgemonat der Antragsstellung. (schriftliche Abgabe beim Vorstand der Abteilung)
Auf Verlangen ist der Grund der Antragstellung zu belegen.
Einer rückwirkenden Beitragsermäßigung wird nicht zugestimmt.
Bei einer Beitragsermäßigung wird ein Mitglied eine Beitragskategorie tiefer eingestuft.
Über weitere Ausnahmen im Einzelfall entscheidet der Vorstand in einfacher Mehrheit.
§ 5 Aufnahmegebühren
Bei Aufnahme in den Kampfsportverein Pulsnitz e.V., wird eine einmalige Gebühr erhob.
Diese beträgt 5, – € / einmalig
Die Zahlung der Aufnahmegebühr wird mit der ersten Beitragszahlung fällig.
Für eine Ermäßigung der Aufnahmegebühr gelten die Grundsätze gemäß § 4 dieser
Verordnung.
Jedem neuem Mitglied wird nach Abgabe des Aufnahmeantrages leihweise ein Judoanzug+Gürtel (soweit vorhanden) übergeben. Dieser ist nach 3 Monaten sauber und im Ordnungsgemäßen Zustand zurück zu geben. In der Zeit ist dafür zu sorgen das die Mitglieder einen eigenen Anzug haben. Erfolg die Rückgabe nicht fristgemäß wird eine Gebühr in Höhe des Wiederbeschaffungswertes aber mindestens 25€- maximal 150€ fällig. ( der Wiederbeschaffungswert richtet sich nach der Größe des Anzuges)
§ 6 Beitragszahlung
Es besteht für die Entrichtung des Beitrages für jedes Mitglied eine Bringepflicht.
Es werden Mahngebühren fällig nach der ersten Erinnerung (schriftlich) in Höhe von 2,50€ je Mahnung.
§ 7 Bankverbindung
Die Bankverbindung des KSV Pulsnitz e.V. lautet:
Bankleitzahl: 855 900 00
Kontonummer: XXX (wird auf Anfrage bekannt gegeben)
Kreditinstitut: Volksbank Bautzen e.G. Bank
Verwendungszweck: Beitrag / Name
§ 8 Erlöschen des Versicherungsschutzes, Suspendierungen
In Folge einer nicht fristgerechten Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen gerät das betreffende Mitglied in Verzug.
Gleichzeitig erlischt für das Mitglied jeder Versicherungsschutz.
Damit verbunden ist eine Suspendierung vom Trainings- und Wettkampfbetrieb bis zur Nachzahlung des fälligen Beitrages.
§ 9 Kündigung aufgrund von Beitragsrückständen
Bei einem Beitragsrückstand von 6 Monatsbeiträgen erfolgt eine automatische Kündigung der Mitgliedschaft entsprechend § 5 der Satzung des KSV Pulsnitz e.V..
§ 10 Wirkungslose Kündigung
Verlässt ein Mitglied den KSV Pulsnitz e.V. ohne den fälligen Beitrag entrichtet zu haben, ist die Kündigung der Mitgliedschaft so lange wirkungslos bis die ausstehenden Beiträge bis zum Tage der erfolgten Beitragszahlung entrichtet wurden.
Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand in einfacher Mehrheit.
§ 11 Änderungen
Alle Beträge dieser Beitragsordnung, sind jährlich zu Prüfen und gegebenenfalls durch
Beschlüsse des Vorstandes des KSV Pulsnitz e.V. oder aus der jährlichen Mitgliederversammlung anzupassen.
Der KSV Pulsnitz e. V. hält diese Beitragsordnung für seine Mitglieder bereit und legt sie offen.
§ 12 Inkrafttreten
Mit der Beschlussfassung durch die Vorstandsversammlung vom 13.12.2017 tritt diese
Beitragsordnung ab dem 01.01.2018 in Kraft.
Steffen Posselt
Vorsitzender des KSV Pulsnitz e.V.
Steffen Schöne
2.Vorsitzender des KSV Pulsnitz e.V.